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OLG Hamburg, 14.08.1988 - 2 W 39/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Familienpflege; Herausgabe des Kindes; Leibliche Mutter; Umgangsregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1632
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1289
- FamRZ 1989, 420
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99
Voraussetzungen für die Todeserklärung eines Vermissten
Da die Entscheidung des Amtsgerichts auf dem gleichen Rechtsverstoß wie die des Landgerichts beruht, hält es der Senat für zweckmäßig, auch die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLGZ 1993, 76; OLG Hamm NJW-RR 90, 1289;… Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 66c;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 31). - BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft
Der aufgezeigte Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung nicht nur der Beschwerdeentscheidung, sondern auch des Haftverlängerungsbeschlusses vom 15.12.1998 und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht, weil der Haftverlängerungsbeschluß an demselben Mangel leidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).